Nach zahlreichen kritischen Rückmeldungen wurden die Richtlinien für die Förderung des Baus von Studentenwohnheimen durch SPD-Politiker grundlegend überarbeitet und bieten nun weiteren Zielgruppen attraktive, zusätzliche Förderanreize für ein persönliches Engagement im sozialen Wohnungsbau in Deutschland:
Ab 11. Juni 2016 sind nach den neuesten Förderbedingungen berechtigt:
- Mandatsträger der SPD auf Bundes- und Landesebene
- Mandatsträger der Grünen auf Bundes- und Landesebene
- Mandatsträger der Linken auf Bundes- und Landesebene
- Mandatsträger aller anderen Parteien auf Bundes- und Landesebene, die
- nachweislich schon einmal aktiv an der Regulierung des Wohnungsmarktes beteiligt waren (Teilnahme an einer Abstimmung ist noch keine „aktive“ Regulierung ;) oder
- in der Öffentlichkeit mindestens 1x den Begriff „Miethai“ oder „Heuschrecke“ (im Zusammenhang mit Wohnungsbau, nicht biologisch) verwendet haben und als besonderes Bonbon dieses außergewöhnlichen Förderprogramms
- Beamte des Bundesbauministeriums (Achtung: eine aktive Mitwirkung an der Gestaltung des referenzierten Programms zur Förderung von Studentenwohnungen muss nicht nachgewiesen werden)
Es handelt sich um eine Subjektförderung, die mit der großzügigen Projektförderung über 120 Mio. Euro der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich kombinierbar ist. Die übrigen Förderbedingungen für das Programm „1 Mio. Euro für Politiker & Baubeamte, die Studentenwohnungen bauen“ bleiben unverändert!