Der Bundesverfassungsgericht hat entschieden – die uralte Regelung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Endlich! Jetzt muss die Politik handeln und kann nicht weiter untätig sein.
Ich träume jetzt mal kurz … Wir führen so schnell wie möglich eine Bodenwertsteuer ein. Einfach den bereits ermittelten Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multiplizieren und fertig (OK, so einfach ist es in Deutschland natürlich nicht, wir differenzieren Bodenrichtwerte nach Bebaubarkeit und teilweise Größe … aber es ist ein recht einfaches Verfahren).
So und dann wird eine Bodenwertsteuer von 2% pro Jahr fällig. 2%, damit es für keinen Spekulanten (und dazu zählen auch Rentner, die für die Enkelkinder Grundstücke horten) mehr Sinn macht, Boden brach liegen zu lassen.
Kleines Rechenbeispiel am eigenen Leib:
- Das Grundstück unter unserer Wohnung ist 886m² groß.
- Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 5.500 € pro m².
- Davon gehören uns 579/10.000stel.
- Macht nach Adam Ries: 282.146,70 € Bodenwert der Wohnung.
- Bei einem Steuersatz von 2% sind dies dann: 5.642,93 € Bodensteuern pro Jahr (alt 360 € Grundsteuer).
Und ein freundlicherweise von einem Kollegen bereitgestelltes Beispiel aus dem Speckgürtel eines ostdeutschen Ballungszentrums
- Das Grundstück unter dem Einfamilienhaus ist 466m² groß.
- Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 120 € pro m².
- Bei einem Steuersatz von 2% sind dies neu: 1.115 € Bodensteuern pro Jahr (nach alt 900 € Grundsteuer).
Die aktuelle Ungerechtigkeit kann man an diesem Beispiel perfekt erkennen. Und die neue Gerechtigkeit auch – Schluss mit der Subvention der Ballungszentren bei der Grundsteuer (über den Länderfinanzausgleich)!
Verglichen mit den 360 Euro pro Jahr, die wir aktuell zahlen, wäre dies eine dramatische Steuererhöhung. Ich kann zwar nur grob schätzen, aber das 10-20-fache des bisherigen Aufkommens wird es wohl sein.
Das macht aber auch Sinn, da mit der Nutzung des Grundstücks viele Leistungen der Kommune verbunden sind …
- Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Gerichte etc.),
- Mobilität (Staßen, ÖPNV …),
- Freizeitwert (Parks, Restaurants, Kultur) u.v.a.m.
Es würden durch die Steueranpassung nicht nur massenhaft spekulativ gehaltene (unbebaute) Grundstücke auf den Markt kommen. Die Nachverdichtung auf bestehenden Grundstücken wird wirtschaftlich ebenfalls sehr viel attraktiver, da zusätzlicher Wohnraum keine zusätzlichen Grundsteuern auslöst. Egal ob mehr Wohnfläche oder mehr Wohnungen gebaut werden.
Zur „Gegenfinanzierung“ dieser enormen, regelmäßigen Steuermehreinnahmen (aus den 13 Mrd. € in 2017 werden ja schnell 30-40 Mrd. €) könnte auf jeden Fall die Grunderwerbsteuer (2017: 13 Mrd. €) komplett entfallen. So schlägt man gleich 2 Fliegen, die den Wohnungsmarkt behindern, mit einer Steuerreform. Denn niedrigere Transaktionskosten, und die Grunderwerbsteuer macht in vielen Regionen in Deutschland mehr als 50% der Transaktionskosten aus, erhöhen die Transaktionsgeschwindigkeit im Markt … es ist leichter, aus großem Wohneigentum auszuziehen und Wohnraum für die nächste Generation freizugeben. Außerdem mindert die Grunderwerbsteuer aktuell das Eigenkapital von Käufern, während die Bodensteuern eine laufende Ausgabe in der Zukunft wäre. Die Finanzierung von Wohneigentum würde also zusätzlich erleichter.
Und wenn noch mehr Einnahmen übrig sind, können die Kosten für das Grundbuchamt, das Bauamt, das Einwohnermeldeamt, das Regenwasser und die Staßenreinigung u.v.a.m., was mit dem Wohnen in einer Kommune verbunden ist, gesenkt oder noch besser abgeschafft werden. Senkt auch die Komplexität der Verwaltung.