Abschlussprüfer der Hypoport SE sowie des Hypoport-Konzerns ist die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Hypoport SE.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie die aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Hypoport SE.

 

 

 

 

 

 

Compliance Code of Conduct der Hypoport-Gruppe

 

Der Vorstand der Hypoport SE bekennt sich sowohl zu gesetzeskonformem als auch ethischem Verhalten in der Hypoport SE und in allen Unternehmen der Hypoport-Gruppe (gemeinsam: „Hypoport“). Dieser Code of Conduct („CoC“) formuliert entsprechende Erwartungen und soll Hilfestellung für unser Verhalten untereinander sowie gegenüber unseren Kunden, Partnern und anderen Dritten geben.

Der vorliegende CoC führt unsere wichtigsten Grundregeln und Prinzipien in einem Dokument zusammen, die für uns schon heute wie in Zukunft verbindlich sind. Er bietet einen Orientierungsrahmen und gilt für jeden von uns gleichermaßen – für die Geschäftsleitung, für die Führungskräfte und für jeden einzelnen Beschäftigten (gemeinsam: „Hypoportler*“). Er stellt einen Anspruch an uns selbst, zugleich ist er ein Signal nach außen für ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, aber auch im Umgang miteinander innerhalb der Hypoport-Gruppe. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für die Reputation der Hypoport-Gruppe. Ein Fehlverhalten Einzelner kann für die gesamte Hypoport-Gruppe einen enormen Schaden verursachen.

Uns ist aber auch klar, dass es nicht möglich ist, Verhalten allein durch Richtlinien zu regeln. Wenn Du Dir in einer bestimmten Situation unsicher bist, überprüfe Dein beabsichtigtes Vorgehen bitte anhand folgender Fragen:

  • Legalitätstest: Bin ich sicher, mich mit meiner Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und internen Vorgaben zu bewegen?
  • Öffentlichkeitstest: Könnte ich auch zu meiner Entscheidung stehen, wenn sie öffentlich bekannt würde?
  • Betroffenheitstest: Könnte ich meine Entscheidung auch akzeptieren, wenn sie mich selbst betrifft?

Nur wenn Du alle Fragen mit „ja“ beantworten kannst, handelst Du in Übereinstimmung mit unseren Grundregeln und Prinzipien.

 

Einhaltung von rechtlichen Vorgaben

Wir erwarten von jedem Hypoportler, dass er die rechtlichen Vorgaben einhält. Du bist dafür verantwortlich, Dich entsprechend zu informieren. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu beträchtlichen Reputationsschäden, Strafzahlungen, Schadensersatzansprüchen, Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren führen und dadurch schwere Nachteile für die Hypoport-Gruppe oder für Dich persönlich nach sich ziehen. Wir werden Verletzungen von rechtlichen Vorgaben nicht tolerieren und gegen solche vorgehen. Besonders wichtig, aber nicht allein, sind die folgenden Bereiche:

Datenschutz: Der Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere der Beschäftigten, Kunden und Lieferanten, hat für Hypoport eine besondere Bedeutung. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn dies zur Erfüllung der jeweiligen Arbeitsaufgabe unbedingt nötig bzw. gesetzlich angeordnet ist. Ohne die Einwilligung des Betroffenen oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage dürfen keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Jeder Hypoportler ist mit dafür verantwortlich, dass unsere IT- und Datenschutz-Richtlinien eingehalten werden.

Verhinderung von Insiderhandel: Grundsätzlich gilt: Wenn Du nicht öffentlich bekannte Informationen besitzt, die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs der Aktie der Hypoport SE erheblich zu beeinflussen, darfst Du nicht mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten der Hypoport SE handeln. Du darfst solche Insiderinformationen auch nicht weitergeben. Weitere Erläuterungen sind unserer Richtlinie zur Verhinderung von Insiderhandel zu entnehmen.

Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Hypoport kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach und beteiligt sich keinesfalls an solchen Aktivitäten. Jeder Hypoportler ist im Zweifel aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründen können, durch das Finance- oder Legal-Team prüfen zu lassen.

 

Unsere Geschäftsbeziehungen

Fairer Wettbewerb: Unsere Geschäfte betreiben wir nach dem Leistungsprinzip und auf der Grundlage des freien, ungehinderten Wettbewerbs. Lieferanten oder Dienstleister beauftragen wir nur nach sorgfältiger und gerechter Leistungsbeurteilung. Weitere Informationen sind unserer Procurement Richtlinie zu entnehmen.

Bekämpfung von Korruption: Hypoport wird keine Form von Korruption oder sonstigen strafbaren Handlungen, wie beispielsweise Erpressung, Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit, hinnehmen. Wir erwarten von Dir, dass Du Dich gesetzeskonform und entsprechend unserer Richtlinien verhältst, um schon jeden Anschein korrupten Verhaltens zu vermeiden. Weitere Informationen sind unserer Benefits & Gifts Richtlinie zu entnehmen.

Vermeidung von Interessenkonflikten: Wir erwarten von jedem Hypoportler, dass er im besten Interesse von Hypoport handelt. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen, nahestehenden Personen oder Organisationen sollten schon im Ansatz vermieden werden. Treten sie trotzdem auf, sind sie unter Beachtung rechtlicher Vorgaben sowie der geltenden Hypoport-Richtlinien zu lösen. Voraussetzung hierfür ist die transparente Offenlegung des Konflikts durch Dich.

 

Verhalten gegenüber Beschäftigten

Mit den Hypoport-Prinzipien haben wir umfangreiche Leitlinien zur Zusammenarbeit bei Hypoport erarbeitet. Darüber hinaus leben wir eine Kultur der Chancengleichheit, des wechselseitigen Vertrauens und gegenseitiger Achtung. Wir fördern Chancengleichheit und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.

 

Durchsetzung der Compliance Grundsätze

Die Compliance sicherzustellen, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Hypoportlers. Bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben, Hypoport-Richtlinien oder diesen CoC werden wir, unabhängig von der Hierarchieebene oder Position des Verantwortlichen, die erforderlichen organisatorischen, disziplinarischen und/oder rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um künftigen Zuwiderhandlungen entgegenzuwirken. Wir haben ein Compliance Management System u.a. zu dem Zweck implementiert, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, der Hypoport-Richtlinien sowie dieses CoC in angemessener Weise zu kontrollieren. Insbesondere unsere Interne Revision führt regelmäßig entsprechende Überprüfungen durch.

Darüber hinaus ist jeder Hypoportler und auch jeder Dritte aufgefordert, Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, Hypoport-Richtlinien oder diesen CoC zu melden. Dies ist unter Wahrung der Anonymität über den Gerüchtebriefkasten möglich.

Fragen zur Compliance können unter compliance@hypoport.de gestellt werden.

 

* Es wird darauf verwiesen, dass der Begriff „Hypoportler“ sich auf männliche, weibliche und diverse Personen in gleicher Weise bezieht.

Hinweisgebersystem der Hypoport SE

Ziel des Hinweisgebersystems der Hypoport SE ist es, Risiken im Hypoport-Netzwerk und deren Lieferketten zu minimieren (Frühwarnsystem) sowie Verstöße zu verhindern bzw. zu beenden (Zugang zu angemessener Abhilfe), um somit den Erfolg des Hypoport-Netzwerks, die Beschäftigten und andere Beteiligte zu schützen.

Jeder, d.h. Beschäftigte des Hypoport-Netzwerks sowie Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte, ist berechtigt, Meldungen über dieses Hinweisgebersystem abzugeben.

Über das Hinweisgebersystem der Hypoport SE können folgende Meldungen abgegeben werden:

  • Meldungen zu Verstößen, die vom Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes erfasst werden,
  • Meldungen zu Verstößen gegen sonstige einschlägige Gesetze, den Code-of-Conduct der Hypoport-Gruppe und geltende interne Unternehmensrichtlinien sowie
  • Meldung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im eigenen Geschäftsbereich der Hypoport SE oder bei einem unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer eines Unternehmens des Hypoport-Netzwerks.

Hinweisgebende Personen können mit der Hypoport SE anonym oder unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität kommunizieren.

Folgende interne Meldewege stehen zur Verfügung:

Schriftlich
Persönlich/Vertraulich
Hypoport SE
Hinweisgebersystem
Heidestraße 8
10557 Berlin

Elektronisch
Das digitale Hinweisgebersystem „Hintbox“ bietet einen webbasierten Zugang zur Abgabe von Meldungen in Textform oder per Sprachnachricht und steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Hintbox

Einzelheiten zur Erreichbarkeit und Zuständigkeit sowie zur Durchführung des Verfahrens bei eingehenden Meldungen können der Verfahrensordnung entnommen werden.

Die Datenschutzhinweise sind zu beachten.

Allgemeine Anfragen, die über das Hinweisgebersystem der Hypoport SE eingehen, werden nicht weiterverfolgt. Verwenden Sie hierfür bitte die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten.